Verteidigung ist Kampf.
Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.
(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)
Freiheit, Vermögen und nicht zuletzt gesellschaftliches Ansehen - in kaum einem anderen Rechtsgebiet geht es für den Betroffenen um so viel wie im Strafrecht.
Überlassen Sie NICHTS dem Zufall!
Als Beschuldigter eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, im Falle einer Durchsuchung Ihrer Privat- oder Geschäftsräume, bei vorläufiger Festnahme oder Verhaftung sollten Sie so früh wie möglich einen qualifizierten und spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, um schwerwiegende Fehler und die daraus resultierenden - zumeist gravierenden - Folgen zu vermeiden.
Machen Sie KEINE Aussage ohne Anwalt! Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht!
Lassen Sie sich auf keinen Fall in scheinbar harmlose Gespräche mit der Polizei verwickeln!
Ihr Verteidiger wird zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Sie sodann hinsichtlich der optimalen Verteidigungsstrategie sowie des weiteren Vorgehens beraten.
24-Stunden-Notruf in Strafsachen: 0178 / 626 32 68
Ich übernehme - bundesweit, in allen Instanzen und in jedem Verfahrensstadium - Ihre Verteidigung
und sorge unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Mittel dafür, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt und durchgesetzt werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über hervorragende Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung.