Alternativ zum Ansatz der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG biete ich Ihnen die Abrechnung meiner Dienstleistung auf Grundlage einer maßgeschneiderten Honorarvereinbarung an.
Hierbei haben sich verschiedene Varianten für meine Mandanten besonders bewährt:
Die Vereinbarung eines einmaligen Pauschalhonorars ("Festpreisabrede") ist regelmäßig dann sinnvoll, wenn es um eine umfassende Beratung (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, einer geplanten Selbständigkeit oder einer umfangreichen Vertragsgestaltung) geht und Sie eine feste Kalkulationsgrundlage haben wollen.
Die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale ("Anwaltsflatrate") bietet sich insbesondere für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler an, die regelmäßigen Beratungsbedarf haben oder eine
"externe Rechtsabteilung" in Anspruch nehmen möchten, ohne sich bei jeder Anfrage Gedanken über die Anwaltskosten machen zu müssen.
Die Vereinbarung einer Abrechnung nach Zeitaufwand ("Stundenhonorar") empfiehlt sich immer dann, wenn es um besonders hohe Streitwerte geht, aber nur ein geringer zeitlicher Bearbeitungsaufwand zu erwarten ist oder wenn sich die anwaltliche Dienstleistung unabhängig vom Streitwert in der zeitlichen Inanspruchnahme des Rechtsanwalts widerspiegelt. Diese Variante biete ich insbesondere im Zusammenhang mit Mediationsgesprächen sowie umfangreichen und anspruchsvollen Strafverfahren an.