Verstöße gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen nach IfSG

Die Bundesregierung, die Landesregierungen sowie die Kommunen haben im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen, die die Ausbreitung verhindern bzw. verlangsamen sollen.

 

Diese Maßnahmen reichen von Kontaktverboten (Treffen mit mehr als einer nicht zur häuslichen Lebensgemeinschaft gehörenden Person) über Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch zu bestimmten Zwecken) bis hin zur Verhängung von Quarantäne gegen mutmaßlich oder tatsächlich mit dem Virus infizierte Personen.

 

Eine Gemeinsamkeit dieser Maßnahmen ist, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeiten und in schwerwiegenden Fällen als Straftat geahndet werden können.

 

Soweit ersichtlich, wurden Polizei und Ordnungsbehörden angewiesen, strenge Kontrollen durchzuführen und Verstöße ausnahmslos zur Anzeige zu bringen.

 

Es ist damit zu rechnen, dass zur Abschreckung erhebliche Geldbußen verhängt werden und ein Großteil der Verstöße als Straftaten verfolgt werden.

 

Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken für Sie selbst und für andere ist es ratsam, die geltenden, zeitlich befristeten Beschränkungen genauestens zu befolgen.

 

Falls es jedoch zu einer Anzeige gegen Sie kommt, sollten Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, um den gravierenden Folgen bestmöglich entgegenwirken zu können!