Wenn Sie sich mit Themen wie Haushaltsführungsschaden, Quotenvorrecht, Augenblicksversagen oder Differenzbesteuerung bestens auskennen, Ihnen fehlerhafte Kürzungen der von Ihrem Kfz-Sachverständigen ermittelten Schadenspositionen durch die gegnerische Haftpflichtversicherung sofort ins Auge springen und Sie zudem die aktuelle Rechtsprechung zu Gewährleistungsfragen beim Gebrauchtwagenkauf in- und auswendig kennen, benötigen Sie vermutlich in verkehrsrechtlichen Fragen keinen Rechtsanwalt.


In allen anderen Fällen helfe ich Ihnen gern!





Mein verkehrsrechtlicher Tätigkeitsschwerpunkt umfasst sämtliche Bereiche sowohl des Verkehrszivilrechts als auch des Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts.


Kernbereiche des Verkehrszivilrechts sind zum einen das Verkehrshaftungsrecht (Unfallabwicklung), zum anderen das Verkehrsvertragsrecht (Kauf, Leasing, Finanzierung, Gewährleistung und Reparatur, Versicherungsrecht).


Ich übernehme in diesem Kontext für Sie die gesamte Unfallabwicklung vom ersten Anspruchsschreiben bis hin zur Zahlungsabwicklung und sorge hierbei für eine zügige und vollständige Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Ebenso stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche gegen Hersteller und herstellernahe Finanzdienstleister, Werkstätten, Versicherungsunternehmen und Fahrzeugkäufer zur Seite.


Mein anwaltlicher Aufgabenschwerpunkt auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts liegt demgegenüber in der Verteidigung gegen den Vorwurf der Begehung einer Straftat (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bzw. Ordnungswidrigkeit (z.B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, mangelhafte Ladungssicherung) sowie der Vermeidung bzw. Abmilderung drohender Folgen (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis).