Wir alle können jederzeit Opfer einer Straftat werden!

 

Umso wichtiger ist es, Betroffene mit den oft traumatisierenden Erlebnissen und den Folgen einer Straftat nicht allein zu lassen, sondern fachkundige Hilfe anzubieten, um ihnen eine Rückkehr in ein angstfreies Leben zu ermöglichen.

 

Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne!


Jede Straftat hat mindestens zwei Betroffene.

 

Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, meine strafrechtliche Kompetenz und meine langjährige Erfahrung auch den im Strafverfahren allzu oft vernachlässigten Beteiligten - den Opfern einer Straftat - zur Verfügung zu stellen.

 

Ich berate Sie umfassend über Handlungsmöglichkeiten und bestehende Hilfsangebote und vermittle bei Bedarf den Kontakt zu geeigneten Beratungsstellen.

 

Auf Wunsch begleiten ich Sie selbstverständlich zu Aussageterminen bei der Polizei und bei Gericht, erstatte Strafanzeige und stelle gegebenenfalls erforderliche Strafanträge.

 

Ich erwirke für Sie gerichtliche (Eil-)Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz und mache Ihre Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz für Sie geltend.

 

Im Nebenklageverfahren vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht und sorge auf diese Weise dafür, dass Sie aus der Rolle des Opfers heraustreten und dem Täter auf Augenhöhe begegnen können.

 

Sofern Sie es wünschen, mache ich darüber hinaus Ihre Schadens- und Schmerzensgeldanprüche gegenüber dem oder den Täter(n) im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens oder als isolierte Angelegenheit geltend.