Wenn zwei sich streiten...


                              ...kann vielleicht ein Dritter helfen!


Ich berate und vertrete Sie auf dem Gebiet des Familienrechts in Ehe- und Lebenspartnerschaftsangelegenheiten (Trennung und Scheidung) nebst der zugehörigen Folgesachen (Versorgungsausgleich, Güterrecht, Unterhalt usw.), in isolierten Unterhaltssachen (insbesondere Kindes- und Elternunterhalt) sowie Kindschaftsangelegenheiten (insbesondere Sorge- und Umgangsrecht, Kindesherausgabe).


Hierbei biete ich Ihnen - abhängig von Ihrer Situation und Ihren Vorstellungen - grunsätzlich zwei alternative Vorgehensweisen an:


In der "klassischen" Variante berate ich ausschließlich eine der an der Auseinandersetzung beteiligten Parteien bzw. vertrete einseitig die Interessen dieser Partei. 


In der zweiten Variante bin ich als Mediator - und somit als allparteilicher Dritter - allen an der Auseinandersetzung beteiligten Personen bei der Suche nach einer gemeinsamen, den Interessen aller Beteiligten gerecht werdenden Lösung und der schriftlichen Fixierung einer solchen Lösung behilflich.

Die Mediation wird in vorher abgestimmten Terminen gemeinsam mit allen Beteiligten durchgeführt und bietet nach meiner Erfahrung den Vorteil, dass in den weitaus meisten Fällen am Ende eine Vereinbarung steht, die - anders als gerichtliche Entscheidungen - von den Beteiligten nicht nur zähneknirschend akzeptiert, sondern als tragfähige Lösung des Konflikts allseitig befürwortet wird.

Gerne erläutere ich Ihnen das Konzept und den näheren Ablauf der Mediation in einem ersten Beratungsgespräch.