Bereits im Jahre 2005 gab es in Deutschland 2.197 Bundesgesetze mit 46.777 Einzelvorschriften, 3.131 Verordnungen mit 39.197, zudem zahlreiche Landesgesetze und Regelungen der Europäischen Union.

 

Obwohl die Zahl geltender Gesetze in den vergangenen zehn Jahren nochmals deutlich gestiegen ist, gibt es noch immer Rechtsanwälte, die von sich behaupten, Ihre Mandanten auf allen Rechtsgebieten optimal vertreten zu können...

 

 

 


Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie einen ersten Überblick über meine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte.

 

Neben den genannten Fachgebieten stehe ich Ihnen selbstverständlich auch bei Rechtsfragen aus anderen Bereichen, zum Beispiel dem Mietrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Reiserecht oder Baurecht jederzeit zur Verfügung.

 

Motivation und Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es, Ihnen eine Ihren - und meinen - hohen Ansprüchen jederzeit gerecht werdende Dienstleistung mit optimalem Ergebnis zu bieten.


Sollte sich daher zum Beispiel im Rahmen des Erstgesprächs herausstellen, dass mir eine diesem Standard entsprechende Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit nicht möglich ist, benenne ich Ihnen gerne eine spezialisierte Kollegin oder einen spezialisierten Kollegen, die bzw. der aufgrund entsprechender Erfahrungen in dem für Ihren konkreten Fall maßgeblichen Rechtsgebiet in der Lage ist, Ihr Anliegen zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu bearbeiten.

 

Denn:

Zu einer optimalen Beratung meiner Mandanten gehört es nach meinem Verständnis auch, im Einzelfall durch die Empfehlung einer Kollegin oder eines Kollegen den Weg zu dem für Sie bestmöglichen Ergebnis zu ebnen.