Über Geld spricht man nicht?

 

Kostentransparenz von A wie "Auslagenpauschale" bis Z wie "Zwangsvollstreckungskosten" ist für mich keine besondere Serviceleistung, sondern eine Selbstverständlichkeit!

 

Aus diesem Grunde erörtere ich mit Ihnen bereits im Rahmen des ersten Gesprächs, welche Kosten aller Voraussicht nach auf Sie zukommen.

 

In den weitaus meisten Fällen berechnen sich die für meine Dienstleistung anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches für bestimmte Tätigkeiten in Abhängigkeit vom sogenannten "Streitwert", also beispielsweise der Höhe strittigen Forderung, einen feststehenden Gebührenrahmen vorgibt.

 

In geeigneten Fällen biete ich Ihnen die Möglichkeit, mit mir eine Honorarvereinbarung auf Grundlage des tatsächlichen zeitlichen Bearbeitungsaufwandes oder eine Pauschalpreisvereinbarung abzuschließen. 

Die Vereinbarung eines "Erfolgshonorars" ist hingegen nicht möglich.

 

Selbstverständlich übernehme ich - für Sie kostenlos - die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Beantragung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und kläre Sie über die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen, auf.

 

Sollte Ihnen der Ausgleich meiner Kostennote "auf einen Schlag" aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht möglich sein, biete ich Ihnen flexible Ratenzahlungsmodelle an. Sprechen Sie mich hierauf bitte frühzeitig an.