Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens bzw. des Verfahrens auf Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist regelmäßig - sofern die Beteiligten keine wirksame anderweitige Vereinbarung getroffen haben - der Versorgungsausgleich durchzuführen.


Zu diesem Zweck holt das mit der Sache befasste Gericht Auskünfte der jeweiligen Versorgungsträger ein und errechnet auf Grundlage der erteilten Auskünfte die Höhe des etwaig durchzuführenden Versorgungsausgleichs.


Bitte füllen Sie das entsprechende Formular (bei Bestehen einer betrieblichen Alterversorgung auch das Zusatzformular) vollständig aus und bringen Sie es zum nächsten Besprechungstermin mit.


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Fragebogen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung
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Fragebogen zum Versorgungsausgleich bei Beendigung einer Lebenspartnerschaft
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Auskunftsbogen betriebliche Altersversorgung
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